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BPatG, 27.04.2023 - 18 W (pat) 10/20 |
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- BGH, 26.06.2012 - X ZB 4/11
Sondensystem
Auszug aus BPatG, 27.04.2023 - 18 W (pat) 10/20
In einem solchen Fall tritt Erledigung des Einspruchsverfahrens ein, wenn nicht die Einsprechende ein besonderes Rechtsschutzinteresse an der Fortführung des Einspruchsverfahrens hat (vgl. BGH Beschluss vom 26. Juni 2012, X ZB 4/11, GRUR 2012, 1071, 1072 - Sondensystem). - BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11
Sorbitol
Auszug aus BPatG, 27.04.2023 - 18 W (pat) 10/20
Es darf ferner keine Erkenntnisse verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten nicht äußern konnten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 9, 10 - Sorbitol). - BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
Auszug aus BPatG, 27.04.2023 - 18 W (pat) 10/20
Nach dem Erlöschen eines Patents, das sich im Einspruchsverfahren befindet, kommt ein gegebenenfalls noch bestehendes Interesse der Allgemeinheit am Widerruf eines Patents mit Wirkung "ex tunc" nicht mehr zum Tragen (vgl. BPatGE 51, 128; BPatG GRUR 2010, 363, 365 ff. - Radauswuchtmaschine). - BGH, 24.08.2021 - X ZB 15/19
Patentfähigkeit und Schutzumfang des Streitpatents mit der Bezeichnung …
Auszug aus BPatG, 27.04.2023 - 18 W (pat) 10/20
Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird, und deshalb, weil diese Gesichtspunkte nicht angesprochen wurden, ein für die Entscheidung relevanter Sachvortrag unterbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - X ZB 15/19 - Rn. 12 - 23).